Jährliche Unterweisung nach ArbSchG/DGUV Vorschrift 1
Alle Mitarbeiter, die auf Hubarbeitsbühnen, Hubmaststaplern, Telestaplern und Kranen arbeiten, müssen jährlich unterwiesen werden!
Zertifiziert von der DGUV.
Die Lösung: E-Learning für Anwender von
Hubarbeitsbühnen
Hubmaststapler
Teleskopstapler
Kranen
Schauen Sie sich unsere Videos zum E-Learning an: Vorteil: Jahresunterweisung Online und SYSTEM-CARD E-Learning im Arbeitsschutz: Lerninhalt und Didaktik
Gesetzliche Jahresunterweisung mit E-Learning (Online)
Wir helfen Ihnen dabei:
Onlineseminar mit integrierter Wissensprüfung
Am Desktop-Computer/PC oder mobil vom Tablet oder Notebook:
SYSTEM-CARD E-LEARNING:
Dies spart nicht nur Geld und Zeit - Sie werden damit auch flexibler!
Vorteile für Ihr Unternehmen
Davon profitieren Sie:
zeitaufwendige Terminplanungen fallen weg
kein mehrstündiges Fernbleiben der Mitarbeiter
keine Anfahrtszeiten zu Kongress- oder Tagungshotels, o. ä.
stetiger, aktueller Überblick über den Stand der jährlichen Unterweisung
Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B) an. Gemäß § 2 Absatz 2 BFSG findet das Gesetz nur auf Produkte und Dienstleistungen Anwendung, die für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bestimmt sind. Da unser Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gerichtet ist und nicht für Verbraucher erbracht wird, unterliegt unser Unternehmen nicht dem Anwendungsbereich des BFSG.